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Jahresvisum für Thailand
Ich hatte es schon erwaehnt:
Ein richtiges Jahresvisum für
Thailand
gibt es nicht !!! Allerdings haben verschiedene Personenkreise die
Möglichkeit eine Visaverlängerung ihres Visas auf 1 Jahr für ein Non
Immigrant Visum(NIV) zu bekommen:
Rentner:
Wer über 50 Jahre alt ist
und mind. 800 000,- Baht/17.777.77Euro auf einem thailändischen
Bankkonto oder ein monatl. Einkommen (Rente) von mind. 65
000,- Baht/1.444.44.-Euro nachweisen kann, kann bei der Immigration
eine Verlängerung auf jeweils 1 Jahr beantragen. Einige
Immigrationsbüros erlauben auch eine Mischung der beiden Möglichkeiten,
in jedem Fall müssen bei der Rechnung aber 800 000,- Baht
rauskommen also etwa 400 000,- Baht/8,888,88.-Euro auf dem
Bankkonto und ein monatl. Einkommen von ca. 33000,- Baht/733,33.-Euro.
Damit entfallen die Ausreisen (Grenzgänge) die man sonst alle 3 Monate
machen muß!!! Die Verlängerung muß jedes Jahr mit den gleichen
Voraussetzungen wiederholt werden.
Verheiratete Rentnerpaare brauchen den
Kapitalnachweis nur einmal zu erbringen.
Der Ehepartner erhält dann ein sogen. Dependent (Abhängigkeits)
Visum, ebenfalls für 1Jahr.
ACHTUNG :
Diese Informationen basieren auf Kenntnisse und Erfahrungen mit
deutschen Behoerden und gelten nicht pauschal fuer CH oder AU !!!
Verheiratet mit einer Thai:
Wer
legal(standesamtlich!)
mit einem oder einer Thai verheiratet ist kann ebenfalls sein
Non Immigrant Visum auf 1 Jahr
verlängern lassen. Eine in Thailand übliche "Buddha Heirat"(tradionelle
Art der Heirat ohne rechtlichen oder religioesen Status) reicht nicht
aus.
Thai Verheiratete brauchen für die Verlängerung
nur
400 000,- Baht/8.888,88.-Euro oder ein monatl. Einkommen von
40 000,- Baht/888.88.-Euro nachweisen. Auch hier ist bei einigen
Immigrationsbüros eine Mischung der Voraussetzungen möglich (nicht
jedoch garantiert !!!).
Firmeninhaber und Investoren:
Ausländer die in Thailand eine eigene Firma betreiben können oder
moechten, koennen ebenfalls ein
Jahresvisum bekommen wenn sie
zusätzlich(!!!) zu ihren gesamten Firmenunterlagen
(Kapitalnachweis, Bilanzen, Nachweis über thail. Angestellte etc.)
ein monatl. Einkommen von mind. 50.000,- Baht/ca.1.100.00Euro(!!!)
nachweisen können.
Neben den entsprechenden Zahlen in der Bilanz (Die Firma muß mehr
erwirtschaften als die zu zahlenden Löhne) muß der Ausländer in einem
Schreiben auch seine "Wichtigkeit" in der Firma nachweisen können.
:z.B.: Eine "Wichtigkeit" liegt vor wenn die Firma durch ihre Taetigkeit
der Thailaendischen Wirtschaft nutzt : Aussenhandel,Tourismus,Marketing
etc.! Das gilt jedoch nicht fuer Bars !!! Das heißt, wie auch bei der
Arbeitsgenehmigung, muß er nachweisen das ein Thai diese Arbeit nicht
verrichten kann oder sich kein Thai mit entsprechender Qualifikation
findet. Zu beachten sind hier die arbeitsrechtlichen Vorschriften ueber
die Auslaendern erlaubten Berufe,und jene dieausschliesslich Thais
vorbehalten sind .
TIP: Wenden sie sich zwecks
Details betreff thailaendisches Arbeitsrecht, fuer Auslaender offene
Berufe und Gewerbe ,Loehne etc. ! Wir helfen in gerne oder verweisen sie
an erprobte Notare und Anwaelte !!!
Umrechnungstabelle Stand :Juni 2007 SCB
Tom, Juni
2007 |