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Farang berichtet

 

Farang berichtet

Jahresvisum für Thailand

Ich hatte es schon erwaehnt: Ein richtiges Jahresvisum für Thailand gibt es nicht !!! Allerdings haben verschiedene Personenkreise die Möglichkeit eine Visaverlängerung ihres Visas auf 1 Jahr für ein Non Immigrant Visum(NIV) zu bekommen:

Rentner:
Wer über 50 Jahre alt ist und mind. 800 000,- Baht/17.777.77Euro auf einem thailändischen Bankkonto oder ein monatl. Einkommen (Rente) von mind. 65 000,- Baht/1.444.44.-Euro nachweisen kann, kann bei der Immigration eine Verlängerung auf jeweils 1 Jahr beantragen. Einige Immigrationsbüros erlauben auch eine Mischung der beiden Möglichkeiten, in jedem Fall müssen bei der Rechnung aber 800 000,- Baht rauskommen also etwa 400 000,- Baht/8,888,88.-Euro auf dem Bankkonto und ein monatl. Einkommen von ca. 33000,- Baht/733,33.-Euro. Damit entfallen die Ausreisen (Grenzgänge) die man sonst alle 3 Monate machen muß!!! Die Verlängerung muß jedes Jahr mit den gleichen Voraussetzungen wiederholt werden. Verheiratete Rentnerpaare brauchen den Kapitalnachweis nur einmal zu erbringen. Der Ehepartner erhält dann ein sogen. Dependent (Abhängigkeits) Visum, ebenfalls für 1Jahr.

ACHTUNG : Diese Informationen basieren auf Kenntnisse und Erfahrungen mit deutschen Behoerden und gelten nicht pauschal fuer CH oder AU !!!

Verheiratet mit einer Thai:
Wer legal(standesamtlich!) mit einem oder einer Thai verheiratet ist kann ebenfalls sein Non Immigrant Visum auf 1 Jahr verlängern lassen. Eine in Thailand übliche "Buddha Heirat"(tradionelle Art der Heirat ohne rechtlichen oder religioesen Status) reicht nicht aus.
Thai Verheiratete brauchen für die Verlängerung
nur 400 000,- Baht/8.888,88.-Euro oder ein monatl. Einkommen von 40 000,- Baht/888.88.-Euro nachweisen. Auch hier ist bei einigen Immigrationsbüros eine Mischung der Voraussetzungen möglich (nicht jedoch garantiert !!!).

Firmeninhaber und Investoren:
Ausländer die in Thailand eine eigene Firma betreiben können oder moechten, koennen ebenfalls ein
Jahresvisum bekommen wenn sie zusätzlich(!!!) zu ihren gesamten Firmenunterlagen (Kapitalnachweis, Bilanzen, Nachweis über thail. Angestellte etc.) ein monatl. Einkommen von mind. 50.000,- Baht/ca.1.100.00Euro(!!!) nachweisen können.
Neben den entsprechenden Zahlen in der Bilanz (Die Firma muß mehr erwirtschaften als die zu zahlenden Löhne) muß der Ausländer in einem Schreiben auch seine "Wichtigkeit" in der Firma nachweisen können. :z.B.: Eine "Wichtigkeit" liegt vor wenn die Firma durch ihre Taetigkeit der Thailaendischen Wirtschaft nutzt : Aussenhandel,Tourismus,Marketing etc.! Das gilt jedoch nicht fuer Bars !!! Das heißt, wie auch bei der Arbeitsgenehmigung, muß er nachweisen das ein Thai diese Arbeit nicht verrichten kann oder sich kein Thai mit entsprechender Qualifikation findet. Zu beachten sind hier die arbeitsrechtlichen Vorschriften ueber die Auslaendern erlaubten Berufe,und jene dieausschliesslich Thais vorbehalten sind .

TIP: Wenden sie sich zwecks Details betreff thailaendisches Arbeitsrecht, fuer Auslaender offene Berufe und Gewerbe ,Loehne etc. ! Wir helfen in gerne oder verweisen sie an erprobte Notare und Anwaelte !!! 

Umrechnungstabelle Stand :Juni 2007 SCB

Tom, Juni 2007

 

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